Schützenverein Plochingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Datenschutz/Einwilligung:
    Mit meiner Unterschrift auf dem Aufnahmeformular erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten vom SVP für die Erfüllung ihrer Zwecke (auch Sportverbände) verarbeitet sowie auch für an mich gerichtete Telefon/Fax und E-Mails genutzt werden. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit schriftlich wiederrufen.
  2. Jedes Mitglied muss im Alter zwischen 18 und 65 Jahren 10 Arbeitsstunden im Jahr leisten.
  • a.Das Arbeitsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12.
  • b.Wer keine oder nur wenige Arbeitsstunden geleistet hat, ist ein Entgelt von 10 EUR          pro nicht geleisteter Arbeitsstunde zu entrichten.
  • c.Es wird für alle Mitglieder die schießen ein Standgeld erhoben.
  • 1. Das Einzelstandgeld (pro Schießtag) für aktive kostet 3 EUR, das Jahresstandgeld für aktive 25 EUR.
  • 2. Das Einzelstandgeld (pro Schiesstag) für passive kostet 5 EUR. Ein Jahresstandgeld gibt es für passive nicht.
  • 3. Die Jugend/Schüler/Studenten sind vom Standgeld befreit.
  1. Jedes aktive Mitglied, welches eine Waffenbesitzkarte (WBK) anstrebt, muss mind. 1 Jahr aktives Mitglied sein.
  • a.Das Schießtraining ist mit einer Luftdruck- oder Kleinkaliberwaffe zu beginnen und          geht so lange bis Punkt 3.b. erfüllt ist.
  • b.Zum Kleinkaliberschießen (KK) muss ein Schießbuch geführt werden, indem            mindestens 18 KK-Einträge nachzuweisen sind. Die Einträge sind wie folgt zu verteilen: Es sind in 12 aufeinander folgenden Monaten je 1-2 Trainingstermine zu absolvieren, d.h., falls man Fehlmonate hat (z.B. Verletzung, Urlaub, Krankheit, Studium, etc.), müssen diese Monate direkt „angehängt“ werden. Die Einträge werden nur anerkannt, wenn sie von einem anerkannten Verein des „Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V.“ stammen.
  • c.Zum Erwerb einer WBK gehört auch eine Sachkundeprüfung, die bei uns im Verein b.z.w. auch bei anderen Vereinen im Verband abgelegt werden muss.
  1. Jedes aktive Mitglied der einen Sachkundenachweis besitzt hat Standaufsichten zu leisten. Ausnahmen sind Mitglieder über 70 Jahre.
  • a.Die Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der Schießstandordnung verantwortlich und hat bei Verhinderung selbst für eine Ersatz- od. Tauschperson zu sorgen. Diese Person ist dem Schieleiter zu melden, per Tel. od. E-Mail (zu melden). Die Tel. Nr. od. E-Mail-Adresse kann auf der Homepage eingesehen werden. "www.schuetzenverein-plochingen.de"
  • b.Sollte die Aufsichtsperson am Tag seiner Aufsicht keine Ersatz- od. Tauschperson finden, kann Er/Sie innerhalb eines Monats die Aufsicht nachholen z.B. an den Sonntagen wo geschossen wird.
  • c.Nimmt Er/Sie keine der genannten Möglichkeiten war, gilt dies als Verwarnung und wird nach 3-maligem Geschehen vom Schießbetrieb für 12 Monate ausgeschlossen. Wenn nach den 12 Mon. am Schießen ein aktives Interesse besteht, kann Er/Sie wieder am Schießbetrieb teilnehmen. Vorausgesetzt er nimmt seine Aufsichtspflichten war.
  1. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr:
    Erwachsene passiv/aktiv ab 18 Jahre 75,00 EUR
    Ehepartner passiv/aktiv 40,00 EUR
    Senioren passiv/aktiv ab 65 Jahre 55,00 EUR
    Ermäßigte/Schüler/Studenten/Auszubildende passiv/aktiv 25,00 EUR
    Familien passiv/aktiv 120,00 EUR
    Aufnahmegebühr passiv/aktiv 30,00 EUR
  2. Schießstandbeschädigungen, wie ein Schuss in die Decke, Wand oder Schießtisch werden je nach Reparaturaufwand verrechnet, jedoch mindestens mit 10 EUR geahndet.
  3. Für jeden Waffen- Bedürfnisantrag der beim Verband bewilligt wird erhebt der Verein eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR.
  4. Die AGB´s werden mit der Unterschrift im Aufnahmeantrag anerkannt. Für Alt-Mitglieder sind sie Bindend und anzuerkennen. Sie können auf unserer Homepage eingesehen werden. www.schuetzenverein-plochingen.de

Änderungen der AGB behält sich der Verein vor. Stand 06.05.2018

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