Schützenverein Plochingen

Böllerschützen

BöllerschützenIm Jahr 2000 wurde eine kleine Böllergruppe gegründet. Seitdem werden wir öfters zu besonderen Anlässen beauftragt, z. B. traditionell am Plochinger Tanz in den Mai eröffnen wir das Fest „böllernd“. Wenn man diese Tradition ausüben will, müssen zwingen einige Punkte beachtet werden:
 

  1. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

  2. Die Sachkundeprüfung muss bestanden werden.

  3. Das Bedürfnis muss nachgewiesen werden.

  4. Man muss körperlich geeignet sein.

  5. Man benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

  6. Man muss einen Lehrgang bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger machen.

  7. Nach Bestehen der Prüfung erhält man ein Zeugnis.

  8. Mit diesem Zeugnis kann man bei seinem zuständigen Ordnungsamt einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG stellen.

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